Seit Studivz & Co gibt es nun auch eine Plattform für Schüler, auf der jeder Schüler sich anmelden kann und eine eigene Seite verwaltet. WelcheGefahren Schüler mit der freiwilligen Angabe von privaten Details eingehen, ist ihnen oftmals nicht bewusst. Erinnern wir uns an den Film“The Bodyguard“, in dem ein Psychopath dargestellt wird, der akribisch jedes Detail über die Sängerin Whitney Houston sammelt, ob Zeitungsartikel über sie, Bilder jeglicher Art, sogar an Haare oder andere persönlichste Gegenstände versucht er zu gelangen, beschattet sie. Solch ein Verhalten wird „Stalken“ genannt. Über Plattformen wie das Schüler-VZ ist es nun aber gar nicht mehr nötig, persönliche Bilder direkt zu „stehlen“, kann man sie doch ganz einfach von der Seite des Schülers downloaden. So landen Bilder aus dem Urlaub im Bikini ganz schnell an Orten, an denen derjenige, der auf ebendiesen Bildern zu sehen ist, sie nicht mal im Traum vermuten würde… Auch weitere Informationen geben Schüler ganz unverfangen über sich frei und wissen nicht, wie weit ein Fremder somit in ihre Privatsphäre eindringen kann… Jeder muss natürlich selbst wissen, wie viel er über sich preisgibt, jedoch sollte man immer vor Augen haben, dass diese Informationen wohlmöglich bei Menschen landen könnten, die damit Schande treiben…
Schüler VZ – is watching you!
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Hier was Interessantes in einem anderen Blog!
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Wovor Lehrer/Innen Angst haben
Viele Lehramtsstudenten sowie auch junge Referendare stehen oft vor dem Problem, woher sie fuer Praktika sowie auch Lehrproben passende Materialien fuer den Unterricht beziehen koennen. Das Medium Internet sollte einem da – so wuerde man meinen – doch eine Fuelle von Informationen und Materialien zugaenglich machen. Doch die Realitaet sieht leider anders aus, denn immernoch ist der Lehrer ein wackerer Einzelkaempfer, der sich nur zu ungern in die Karten schauen laesst und Unterrichtsmaterialien nur widerwillig weitergibt. Sei dies aus Angst, die weitergegebenen Unterlagen koennten fehlerhaft oder zu anspruchslos sein oder der Meinung wegen, die in die Ausarbeitung von Unterrichtsstunden gesteckte Arbeit moege lieber fuer sich alleine behalten werden. Das Internet wuerde wenigstens das erste Kriterium beseitigen, da Inhalte oftmals anonym eingestellt werden koennen. Doch auch hier haben Lehrer/Innen die Angst, ihre Anonymitaet koennte nicht gewaehrleistet sein und ihre Privatssphaere angegriffen werden. Denn wer weiss schon tatsaechlich, welche Daten beim Einstellen von Inhalten ins world wide web uebertragen werden, ohne dass wir Kenntnis davon nehmen…
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Was ist Privatsphaere?
Privatsphaere
Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht oeffentlich ist, in dem nicht im Auftrag eines Unternehmens, Behoerde oder ähnliches gehandelt wird, sondern der nur die eigene Person angeht.
Der Schutz der Privatsphäre ist im deutschen Grundgesetz aus einer Untergruppe des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1) abzuleiten. Das besondere Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz eines abgeschirmten Bereichs persönlicher Entfaltung. Dem Menschen soll dadurch ein räumlicher Bereich verbleiben, in dem er sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte von seinem Verhalten Kenntnis erlangen oder ihn sogar beobachten bzw. abhören können. Durch die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) und durch das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird der Schutzbereich konkretisiert. Die Ausnahmen hiervon (Abhören von Telefongesprächen und Wohnungen) werden als Lauschangriff bezeichnet und sind ebenfalls gesetzlich geregelt.
Die Privatsphäre kann in vier Bereiche aufgeteilt werden:
Informations-Privatsphäre: Schutz personenbezogener Daten (siehe auch Datenschutz) Privatsphäre des Körpers: zum Beispiel die Wahrung der körperlichen Unversehrtheit, der Intimsphaere, das Abgeben von Blutproben bzw. Verweigern von Drogentests Privatsphäre der Kommunikation: Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), beinhaltet die Sicherheit der Kommunikationsmittel wie Post, Telefon, E-Mail oder andere (siehe auch Vorratsdatenspeicherung) Unverletzlichkeit des Territoriums: Das Recht auf Schutz der Wohnung, des Arbeitsplatzes, des Privatfahrzeugs usw. vor Eingriffen wie beispielsweise Hausdurchsuchungen oder Videoaufnahmen. Eine Verletzung der Privatsphäre wird in einigen dieser Bereiche durch mangelnde Vertraulichkeit hergestellt (z.B. wenn Gespräche abgehört werden), in anderen Fällen durch das Verhindern von Anonymitaet (wenn z.B. die anonyme Nutzung von Verkehrsmitteln immer schwieriger wird). Dabei ist interessant, dass Vertraulichkeit immer eine genaue Kenntnis meines Kommunikationspartners voraussetzt, also in Verbindung mit Anonymität kaum möglich ist.
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